Hegge 2015
Von Hermann Brickwedde
- 3 Minuten - 514 WörterWas passiert, wenn mir etwas zustößt? Im Alter, wenn die immer so selbstverständlich gewesenen Dinge wie Bankgeschäfte oder medizinische Angelegenheiten zu einem Hindernis werden, das ohne Hilfe nicht überwunden werden kann. Oder auch für junge Menschen, wenn man durch einen Unfall ins Koma fällt und zwangsläufig nicht mehr eigenständig entscheiden kann, was mit einem passiert. In diesen Situationen ist es unabdingbar, dass man eine vertrauensvolle Person an seiner Seite hat, die im Bereich Finanzen, Behördengängen oder Gesundheit zur Hilfe steht. Doch so eine Person muss natürlich die Befugnisse erhalten, in diesen Angelegenheiten überhaupt helfend tätig zu werden. Sie wird zu einem Betreuer, die unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält.
Unter diesem Thema, nämlich dem Betreuungsrecht, trafen sich die Aktiven und die Altherrenschaft bei der diesjährigen Hegge. Nach dem Abendessen, der Vorstellungsrunde und einem, für den Ein oder Anderen längeren Abend im Türkenkeller am Freitag, brachte uns Richter a. D. Ulrich Mohr am Samstag in illustrer Runde dieses doch sehr komplexe und umfangreiche Thema näher. Er erläuterte uns die verschiedenen Formen der Betreuung, zum Beispiel wenn von Amtswegen befunden wird, dass jemand nicht mehr in allen Bereichen selbstständig auftreten kann und so ein gerichtlich bestimmter Betreuer an seine Seite gestellt wird. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich im Vorfeld in Form einer Vorsorgevollmacht selber die Person auszuwählen, die betreuend tätig werden soll, wenn man darauf angewiesen sein wird. Dabei wurde uns allen, ob alt oder jung, vor Augen geführt, dass eine frühzeitige Vorsorgevollmacht enorm wichtig ist, um im Fall das Falles helfen zu können. Ohne diese Vollmacht sind selbst Eltern, Kinder und Ehepartner einer zu betreuenden Person machtlos.
Um nach dem Mittagessen noch tiefer in das Gebiet eintauchen zu können, teilt Herr Mohr Kleingruppen von uns ausgewählte Fallbeispiele zu. Dabei schlüpften wir in die Rolle des Richters, der bewerten muss, ob zum Beispiel eine an Demenz erkrankte Person, die sich zum Abschluss von Zeitschriften Abos nötigen lässt, bereits einen Betreuer benötigt. In den angeregten Diskussionen innerhalb der Gruppen und auch später im Plenum wurde deutlich, wie kontrovers und vielseitig dieser Bereich ist. Dies zeigte uns erneut, wie wichtig es ist, frühzeitig durch eine Vorsorgevollmacht abgesichert zu sein, um im Betreuungsfall nicht hilflos dazustehen. Im Anschluss an die Diskussionsrunde und dem Abendessen fand die heilige Messe statt, die wir seit 38 Jahren auf der Hegge mit Prof. Kösters feiern.
Unsere Ergebnisse fassten wir dann am Sonntag, nach einer durch die Zeitumstellung noch längeren Abend im Türkenkeller, in einer Podiumsdiskussion zusammen. Dabei zeigte sich, dass das Thema Betreuung bei allen wach gerufen wurde und sich jeder damit auseinandergesetzt hat. Auch den Jüngeren wurde vor Augen geführt, dass Vorsorge immer besser als Nachsicht ist, da man sich zum Beispiel durch einen Unfall schlagartig in einer solchen Situation wiederfinden könnte. Anschließend fand das Forum Frisiae statt, in dem sich die Aktive und die Alten Herren über die aktuellen Geschehnisse und Ereignisse austauschten.
Nach dem Mittagessen am Sonntag nahmen alle Teilnehmer das sehr wichtige Thema des Betreuungsrechts mit auf den Heimweg und die tolle Beteiligung von Seiten der Aktivitas und der Altherrenschaft bekräftigt dessen hohen Stellenwert mehr als deutlich.